Der schicke neue Gassibeutel oder das bestellte Portrait vom eigenen Hund wird gerne auch bei Instagram präsentiert. Das ist, wenn man sich selbst damit beschenkt hat, rein privater Natur und natürlich vollkommen in Ordnung, also nicht strafbar.
Wenn du dir aber das Produkt vom Hersteller schenken lässt, dann ist das eine Bezahlung und da liegt der Hund begraben.
Petfluencer und die Gewinnerzielungsabsicht
Sobald du mit deinem Hund planst, ein kostenloses Produkt oder sogar Bezahlung als Gegenleistung für eine Produktnennung ö.ä. zu bekommen, besteht bereits eine sogenannte Gewinnerzielungsabsicht. Und ab dieser bist du dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden.
Dieser Beitrag hat 2 Kommentare
Danke für diesen Beitrag!
Mir war das bis zu meinem Instagramdasein auch nicht klar, mein Gewerbe ist aber schon durch 😅
Vielleicht könntest du noch einen Beitrag schreiben, wie ich es in der Steuererklärung angeben muss, denn sehr oft bekommt man ja das ‘Geschenk’ ja ohne 0-Rechnung.
Viele Grüße, Sarah
Liebe Sarah,
es freut mich, dass dir der Beitrag gefallen hat. Weitere folgen auf jeden Fall und da werde ich auch deine Frage ausführlich beantworten 🙂
Liebe Grüße
Marion