Viele Kooperationen bei Instagram & Co. finden leider immer noch ohne wirkliche Bezahlung statt. Eine Bezahlung ist laut Definition im Duden eine “Geldsumme, die jemandem für etwas bezahlt wird”.
Statt einer eben solchen Geldsumme werden Petfluencern oft die zu bewerbenden Produkte kostenlos zur Verfügung gestellt, nicht selten dürfen sie diese dann auch behalten. Es handelt sich dann zwar nicht um eine Bezahlung, aber um eine Einnahme und wie die zu behandeln ist lernst du jetzt.
Inhaltsverzeichnis
Als Petfluencer oder Hundeblogger musst du sämtliche Einnahmen, egal in welcher Form du sie einnimmst, versteuern. Das kann Bezahlung sein, aber auch ein kostenloses Essen im Restaurant, vergünstigter Hotelaufenthalt, kostenlose Leckerlis oder ein geschenktes Gemälde von deinem Hund.
Wann muss ich Geschenke nicht versteuern?
Unternehmen können Geschenke an Kunden oder Kooperationspartner, inkl. der in dem Fall darauf anfallenden pauschalen Steuer (§37b EStG) i.H.v. 30% + Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer, bis zu einem Betrag von 35 € pro Person und Jahr als Betriebsausgaben absetzen.
In diesem Fall muss der Kooperationspartner, in diesem Fall der Petfluencer, das Geschenk NICHT versteuern.
Fällt das Geschenk teurer aus, dann sind die kompletten Ausgaben nicht abziehbar, das Geschenk muss vom Petfluencer versteuert werden.
Wann muss ich Geschenke versteuern?
Wenn das schenkende Unternehmen keinen Nachweis oder zumindest Hinweis darüber gibt, dass er das Geschenk bereits versteuert hat, oder es sowieso den Grenzwert von 35€ überschreitet, muss das Geschenk vom Empfänger in seiner Einkommensteuererklärung als Einnahme angegeben werden.
Wir hoffen, wir konnten mit diesem Beitrag zu etwas mehr Klarheit bei einigen Petfluencern sorgen, die stets damit argumentieren, dass sie ja nur hier und da Produkte geschenkt bekommen und deshalb kein Gewerbe bräuchten.
Ab wann du als Petfluencer oder Hundeblogger ein Gewerbe anmelden musst, haben wir übrigens hier erklärt.
Dieser Beitrag stellt in keiner Art und Weise eine professionelle Steuerberatung dar und ersetzt diese auch nicht.Die Autorin übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
Hast du schon mal Geschenke von Unternehmen erhalten? Verrate es uns gerne in einem Kommentar.
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